Geltende Anforderungen
Antersdorfer Mühle GmbH & Co Vertriebs KG ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://shop.antersdorfer.bio und wurde am 30.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Unser Onlineshop bietet Verbraucher:innen die Möglichkeit, eine Vielzahl an hochwertigen Bio-Lebensmitteln online zu entdecken und zu bestellen. Unser Angebot umfasst verschiedene Getreide und Getreideprodukte, Ölsaaten, Reis, Hülsenfrüchte, Müslis und Frühstückscerealien bis hin zu verschiedenen Halbfertiggerichten, Proteinprodukten und verschiedenen Produktsets in zertifizierter Bio-Qualität.
Die digitale Dienstleistung besteht in der barrierefreien Bereitstellung eines durchsuchbaren, mobil optimierten Onlineshops mit folgenden Funktionen:
- Produktauswahl und -darstellung
- Warenkorbfunktion und Kaufabwicklung
- Kundenkontoverwaltung
- Filter-, Such- und Navigationsfunktionen
- Kontakt- und Serviceformulare
Ziel ist es, allen Nuter:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – eine gleichwertige Nutzung unseres Online-Shops zu ermöglichen.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform:
Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards. Die nachstehend aufgeführten Inhalte (falls aktuell im Einsatz) sind momentan noch nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Verlinkte Bilder in Bilderslider oder -teaser ohne title-Attribut
Technisch aktuell nicht möglich durch Einschränkung des Shopware-Systems – keine Möglichkeit zur Ergänzung des titleAttributs an Bildslider/-teaser-Links
Eingebettete YouTube-Videos ohne aria-label/title für iFrames
Technisch aktuell nicht möglich da in Shopware-Integration nicht editierbar.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Antersdorfer Mühle GmbH & Co Vertriebs KG die Bewertung der Website vorgenommen: Browser-Extension „halfAccessibility“ sowie Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Christina Priemeier
Antersdorf 21
84359, Simbach am Inn
+49 (0) 85 71 / 6 02 09 - 0
info@antersdorfer.bio
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.